Als diplomierter Bauingenieur (TU München) hat sich Rechtsanwalt Dr. Norbert Herig seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das gesamte Bau- und Immobilienrecht spezialisiert. Schwerpunkte bilden hierbei das Architekten- und Ingenieurrecht, das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Er berät seine Mandanten – gleich ob auf Auftraggeber- oder auf Auftragnehmerseite – sowohl beim Abschluss von Verträgen als auch bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen in Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren. Vergabeverfahren oder größere Baumaßnahmen begleitet er mit seinem bau-juristischen Spezialwissen. Neben zahlreichen Veröffentlichungen von Fachartikeln hat sich Dr. Herig als Autor des VOB-Praxiskommentars (Werner Verlag) hervorgetan.


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