Passwort knacken: Welche Strafe droht beim „elektronischen Hausfriedensbruch”?

Gastbeitrag des VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH

Lesedauer: 4 Minuten

Ganz egal, ob es darum geht, Ihren Laptop hochzufahren, sich in Ihr E-Mail-Konto einzuloggen oder Ihr Online-Banking freizuschalten – ein sicheres Passwort ist stets von größter Wichtigkeit1)https://www.datenschutz.org/sicheres-passwort/, wenn Sie den Zugriff durch Unbefugte verhindern wollen. Immerhin schließen Sie ja auch Ihre Haustür ab, damit niemand ungefragt in Ihr Heim spazieren kann.

Je sicherer Ihr Passwort ist, umso schwerer lässt es sich knacken. Trotzdem gibt es immer wieder Hacker, die die Herausforderung annehmen und versuchen, fremde Passwörter zu entschlüsseln. Manche, weil sie damit böse Absichten verfolgen, und andere einfach nur aus Sport – illegal ist das Knacken von Passwörtern jedoch (fast) immer. Und dann können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Tatbestand “Ausspähen von Daten”

Hier ist vor allem § 202a Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB)2)https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html relevant, in dem es wie folgt heißt:

“Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”3)https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html

Ein Passwort zu knacken, erfüllt üblicherweise diesen Tatbestand. Wird ein Täter dabei erwischt, muss er also entweder mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Was genau ihm blüht, entscheidet ein Gericht stets nach Einzelfall.

Vor August 2007 lautete der Wortlaut des oben zitierten Paragrafen noch anders: Damals war es lediglich verboten, sich oder einem anderen unbefugt Daten zu beschaffen, von dem bloßen Zugang zu diesen Daten war im Gesetz aber keine Rede. Täter, die nur zum Spaß fremde Passwörter knackten, die geschützten Daten aber nicht einsahen, kamen somit in vielen Fällen straffrei davon. Mit der Umformulierung im Jahr 2007 wurde diese Gesetzeslücke jedoch geschlossen.

Passwörter knacken: Weitere mögliche Tatbestände

Neben dem Tatbestand “Ausspähen von Daten” kann ein Hacker möglicherweise weitere Straftaten begehen, wenn er ein Passwort knackt, wie z. B.:

  • Datenhehlerei (§ 202d StGB): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe4)https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202d.html
  • Datenveränderung (§ 303a StGB): Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe5)https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303a.html
  • Computersabotage (§ 303b StGB): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (5 Jahre, wenn die Daten von wesentlicher Bedeutung für ein Unternehmen oder eine Behörde sind) oder Geldstrafe6)https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303b.html
  • Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (§ 23 GeschGehG): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (5 Jahre bei gewerbsmäßigem Handeln) oder Geldstrafe7)https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__23.html
  • Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): je nach Verstoß Freiheitsstrafe bis zu 2 bzw. 3 Jahren oder Geldstrafe8)https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

Strafverfolgung erfolgt nur auf Antrag

Sämtliche Straftaten, die wir bisher aufgelistet haben – auch “Ausspähen von Daten” –, sind sogenannte Antragsdelikte. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft diese in der Regel nicht von sich aus verfolgt, sondern nur, wenn der Geschädigte dies beantragt. Lediglich wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag tätig werden.

Gerade wenn der Geschädigte ein bekanntes Unternehmen ist, bleibt dieser Antrag jedoch oft aus. Grund dafür ist meist, dass das Unternehmen nicht bekannt machen möchte, dass es gehackt wurde, um Skandale zu vermeiden oder möglichen Nachahmern vorzubeugen.

Das eigene Passwort zu knacken, ist erlaubt

Im Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass der Zugang zu den Daten unbefugt erfolgen muss und dass eben jene Daten nicht für den Täter bestimmt sein dürfen, damit eine Straftat vorliegt. Es ist somit nicht verboten, den eigenen Computer bzw. Account zu hacken, wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf https://www.datenschutz.org/sicheres-passwort/ .

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