beA: Versand und Versandzeitpunkt nicht zweifelsfrei nachzuweisen

Eine Woche voller beA Pleiten, Pech und Pannen

Lesedauer: 2 Minuten

Dass man sich bei der Bundesrechtsanwaltskammer nicht schämt… und dass kein Anwalt auf die Idee kommt, das ganze beA System auf den Prüfstand zu stellen und die Bundesrechtsanwaltskammer zu verklagen… wäre doch eine Idee, oder nicht?

Wieder eine beA-Panne: Archive ohne Signatur
Wenn ein Rechtsanwalt seine Nachrichten vor der automatischen Löschung in Sicherheit bringt, fehlt ein wichtiger Nachweis

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Wieder-eine-beA-Panne-Archive-ohne-Signatur-4491965.html

In der Kürze: Nachrichten im beA System wandern nach 3 Monaten automatisch in den Papierkorb. Rechtsanwälte müssen aber möglicherweise auch zu späterem Zeitpunkt den Nachweis über den Versandzeitpunkt erbringen.

Also ist die logische Konsequenz, dass alle Nachrichten aus dem beA System wiederum heruntergeladen werden. Schließlich sind diese Daten signiert, wodurch man die Echtheit auch anhand dieser Dateien nachweisen kann.

Denkste, Pech gehabt. Wegen der nächsten, gerade erst bekannten beA Panne ist das eben genau nicht der Fall. Wie heise weiter berichtet:

Ist die Nachricht erst einmal aus dem beA gelöscht, kann der Rechtsanwalt den Versand und den Versandzeitpunkt nicht mehr zweifelsfrei nachweisen, da die Signatur des Archivs fehlt.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Wieder-eine-beA-Panne-Archive-ohne-Signatur-4491965.html

Den vollständigen Bericht finden Sie auf der zitierten heise Webseite.

patrick.ruppelt