CRonline: Warnung vor dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Pressebericht: CRonline, Kommentar zum Artikel vom 23.12.2017

Lesedauer: 3 Minuten

Dieser Bericht erschien am 23.12.2017 auf CRonline. Hier geht es zum vollständigen Artikel direkt beim Anbieter1)https://www.cr-online.de/blog/2017/12/23/warnung-vor-dem-besonderen-elektronischen-anwaltspostfach-bea/.

Aus Gründen des Urheberrechts kann ich hier nur einleitende Worte zitieren. Der Artikel von Rechtsanwalt Matthias Bergt (Partner bei von BOETTICHER Rechtsanwälte, Berlin) ist aber einer der besten seiner Zeit. Ich kann es nur jedem wärmstens Empfehlen, diesen absolut lesenswerten Bericht im Original vollständig zu lesen.

Sie finden den Artikel hier: https://www.cr-online.de/blog/2017/12/23/warnung-vor-dem-besonderen-elektronischen-anwaltspostfach-bea/

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Warnung vor dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

(…) Kaum hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zurückgewiesen, wünscht man sich als Anwalt mit etwas IT-Sachverstand eine einstweilige Anordnung gegen das beA her: Denn um das beA weiter nutzen zu können, muss man „ein zusätzliches Zertifikat installieren“, für den „Kommunikationsaufbau zwischen Browser und beA-Anwendung“, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gestern mitteilte. Was sie nicht mitteilte: Wer dieser Anweisung folgt, zerstört die IT-Sicherheit in der Kanzlei.

beA vom Netz

Zwar ist das beA zwischenzeitlich wegen „Wartungsarbeiten“ wegen „vereinzelter Verbindungsprobleme“ vom Netz. Doch obwohl ich die Kammer und den Hersteller gestern über die Problematik informiert habe, gibt es immer noch keine ehrliche Kommunikation, und die gefährliche Anleitung wird weiter verbreitet. Immerhin ist der Sondernewsletter, der zur Installation des Zertifikats auffordert, von der BRAK-Homepage verschwunden.

(…)

Kommentar von Patrick Ruppelt
Veröffentlicht 28.12.2017 um 12:40 | Permalink

Sehr geehrter Herr [RA] Bergt,

danke für diesen tollen Artikel. Es hilft uns als IT Dienstleister und Datenschutzbeauftragte ungemein, wenn auch Fachkollegen unserer Anwaltskunden verständlich und sachkundig über das Desaster berichten, das uns die brak seit Wochen und Monaten beschert. So sind wenigstens nicht nur wir immer der ITler, der alles von beA schlecht redet 😉

Systemvoraussetzungen, die für Mac User ein seit mindestens zwei Jahren nicht aktualisiertes OS X voraussetzen, ständig wechselnde Browseranforderungen (mal geht es nur in Safari, dann nur in Chrome, auf Windows aber nicht in Chrome sondern nur IE usw. …), nicht signierte und nicht zertifizierte Software, höchst problematische Anweisungen über das Installieren dubioser Zertifizierungsstellen und nicht zuletzt von der brak selbst ausgelieferte Smartcard-Leser mit nicht beA kompatibler Firmware…

Die Menge der Fehler, die hier seitens bea/brak und auch ganz deutlich von ATOS gemacht wurden ist indiskutabel. Da hilft es auch wenig, wenn das gesamte ATOS beA Supportteam angeblich ausgewechselt wurde – wie man mir von dort vor einigen Monaten mitteilte. Die Basis stimmt einfach nicht und es muss bei der brak endlich jemand verstehen, was für eine Tragweite deren inkompetenter Aktionismus hat.

Ich kann Ihnen in jedem einzelnen Wort nur meine große Zustimmung ausdrücken. Danke!

Lieben Gruß aus München
Patrick Ruppelt

Quelle: https://www.cr-online.de/blog/2017/12/23/warnung-vor-dem-besonderen-elektronischen-anwaltspostfach-bea/

patrick.ruppelt